Allgemeine Verkaufsbedingungen 01.09.2025 (PDF)
1. Geltungsbereich
- 1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden soweit diese Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliche Sondervermögen im Sinne §310 Abs 1. GBG sind.
- 1.2. Diese Bedingungen decken sowohl die Lieferung von Reagenzien und Verbrauchsmaterialien als auch Bestellungen und Lieferungen von Laborgeräten inkl. Zubehör ab.
- 1.3. Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Diese Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Auftraggeber im Rahmen der Bestellung auf seine AGB bzw. AEB verweist und wir sie nicht ausdrücklich widersprochen haben.
2. Angebot und Vertragsabschluss
- 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. An die Preise, in ausdrücklich als verbindlich gekennzeichneten Angeboten, halten wir uns drei Monate ab Angebotsdatum gebunden.
- 2.2. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande oder aber durch Ausführung des Auftrages.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
- 3.1. Der Berechnung werden die am Tage der Auftragsannahme geltenden Preise und Bedingungen zugrunde gelegt. Die von uns genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Lieferungen mit einem Netto-Auftragswert bis € 200,– berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 12,00 netto. Bei Trockeneisversand berechnen wir unabhängig vom Mindestauftragswert eine Pauschale in Höhe von € 35,00.
- 3.2. Unsere Zahlungsfristen gelten ab Rechnungsdatum Sofern nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen zahlbar:
a) Innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug.
b) Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 1,5% Skonto. - 3.3 Ein Zahlungsverzug bewirkt Verzugszinsen in Höhe von 6% p.a. über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu unseren Gunsten. Als Zahlungseingang für Banküberweisungen gilt der Tag der Bankgutschrift. Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug haben wir das Recht, die sofortige Zahlung sämtlicher noch offenen Rechnungen zu verlangen. Weitere Warenlieferungen erfolgen dann erst nach Ausgleich bestehender Forderungen.
4. Lieferung – Reagenzien und Gebrauchsmaterialien
- 4.1. Alle Lieferungen innerhalb Deutschlands erfolgen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart wurde, verpackungs- und versandkostenfrei ab Lager Bad Oldesloe, wobei wir uns die Wahl des Versandweges vorbehalten. Etwaige Wünsche des Auftraggebers werden nach Möglichkeit berücksichtigt, dafür entstehende Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
- 4.2. Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt; dabei kann jede Teillieferung gesondert in Rechnung gestellt werden.
- 4.3. Wir versenden auf Gefahr des Auftraggebers, eine Transportversicherung wird von uns nur auf Anweisung und Kosten des Auftraggebers abgeschlossen.
- 4.4. Die Ware ist nach Empfang sofort zu prüfen. Zeigen sich äußerliche Beschädigungen, so sind diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
5. Lieferung und Pflegemaßnahmen – Analysegeräte
- 5.1. Neu- und Gebrauchtgeräte werden in betriebsfähigem und einwandfreiem Zustand an den Auftraggeber übergeben. Die Anwenderinnen werden über die sachgerechte Bedienung und Handhabung des Gerätes durch geschulte Mitarbeiter eingewiesen.
- 5.2. Alle die zum vertragsmäßigen Gebrauch des Gerätes erforderlichen Unterlagen werden bei der Einweisung ausgehändigt.
- 5.3. Urhebervermerke, Seriennummern und sonstige Identifikationsmerkmale dürfen nicht entfernt werden.
- 5.4. Das Gerät darf nur für die vom Hersteller vorgesehenen Gebrauch verwendet werden und muss so eingesetzt werden, dass keine Gefahr für die Anwenderinnen besteht.
- 5.5. Eine etwaige Einbindung des Gerätes in die Infrastruktur des Auftraggebers obliegt dem Auftraggeber.
- 5.6. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den gelieferten Geräten um Medizinprodukte handelt. Um korrekte Funktion und richtige Testergebnisse sicherzustellen, ist der Auftraggeber daher verpflichtet, die Geräte funktions- und arbeitsgemäß zu halten. Hierfür empfiehlt sich eine Wartungs- und Pflegevertrag mit einem Fachvertrieb abzuschließen.
- 5.7. Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet über Fehlfunktionen eines gelieferten Gerätes unverzüglich bei uns zu melden.
6. Eigentumsvorbehalt
- 6.1. Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderungen an den Auftraggeber.
- 6.2. Bevor nicht eine vollständige Bezahlung der gesicherten Forderung erfolgt ist, dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Auftraggeber hat uns unverzüglich für den Fall, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z. B. Verpfändung) auf uns gehörende Waren erfolgen, schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
- 6.3. Für den Fall eines vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehaltes heraus zu verlangen. Im Herausgebenverlangen ist nicht zugleich eine Rücktrittserklärung enthalten; vielmehr sind wir berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten.
- 6.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuerund Wasserschaden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt werden, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
7. Mängelansprüche, Gewährleistung
- 7.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen. Dabei festgestellte Mängel sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ware schriftlich unter Angaben von Bestelldatum Und Chargenbezeichnung mitzuteilen.
- 7.2. Unsere Gewährleistung beschränkt sich auf Ersatzlieferung auf unsere Kosten innerhalb angemessener Frist.
- 7.3. Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt
- 7.4. Haftung und Gewährleistung sind grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Ware nicht für die in der Gebrauchsinformation angegebenen Zwecke und gemäß den angegebenen Methoden verwendet wird.
- 7.5. Eine Haftung gegenüber Dritten ist, sofern gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
8. Rücksendungen
- Von uns gelieferte Ware darf vom Auftraggeber nur zurückgesandt werden, wenn unser schriftliches Einverständnis zur Rücknahme vorliegt. Rücksendungen ohne vorherige Vereinbarung zwischen uns und dem Auftraggeber werden auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers an diesen zurückgesandt.
9. Datenschutz
- 9.1. Die Verarbeitung der vom Auftraggeber übermittelten persönlichen Angaben erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG). In Geltung seit dem 25. Mai 2018.
- 9.2. Beide Parteien haben über alle geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten der anderen Partei, die Ihnen im Rahmen der Erfüllung einer vertraglichen Vereinbarung zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren und sämtliche damit zusammenhängende Informationen auch über den Ablauf der vertraglichen Vereinbarung hinaus streng vertraulich zu behandeln.
10. Erfüllungsort, Gerichtstand, Schlussbestimmung
- Für diese Verkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist je nach sachlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Lübeck oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers. Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB) unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der AVB im Übrigen nicht berührt.